Sie im Ausland

Sie arbeiten und leben teilweise oder überwiegend im Ausland?

Sie möchten dort vielleicht auch Ihren Lebensabend verbringen?
Zum Beispiel in Portugal oder Spanien?

Dann ist entsprechende Vorsorge besonders wichtig!

Denn:
In Portugal existieren den deutschen Rechtsnormen vergleichbare Regelungen über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen nicht in gleichem Maße. Dies hat zu Folge, dass eine nur nach deutschem Recht allein getroffene Vorsorgeregelung in Portugal, wie aber auch in anderen (außer-)europäischen Staaten, die beabsichtigten Wirkungen nicht verlässlich zu entfalten vermag.

Deshalb ist es notwendig, die Vorsorgeregelungen durch entsprechende Regelungen nach dem jeweiligen Recht des Gastlandes zu ergänzen bzw. flankierend gesondert zu gestalten.

Dies gilt im Übrigen auch für Fragen der gesetzlichen Erbfolge – welche im Ausland (oft) abweichend von der Erbfolge und Quote nach deutschem Recht geregelt ist – sowie in Bezug auf erbrechtliche Verfügungen (Testamente, Erbverträge), insbesondere dann, wenn Auslandsimmobilien oder Auslandsvermögen betroffen sind.

Hier wird es oft unumgänglich sein, ein (weiteres) Testament nach dem

Erbrecht des Gastlandes niederzulegen, um die gewünschte Erbfolge nach deutschem Recht auch hinsichtlich des Auslandsvermögens abzusichern.

Hinzu kommen oft noch teilweise absurd hohe Erbschaftssteuerbelastungen nach dem geltenden Steuerrecht des Staates Ihres gewählten Altersdomizils, sodass hier ggf. einer die Erbfolge vorwegnehmenden Gestaltung und Übertragung auf die nächste Generation noch zu Lebzeiten der Vorzug zu geben ist.

So liegt z. B. die Erbschaftssteuerlast für die Vererbung von in Spanien belegenen Immobilien oder Bankguthaben an solche Erben, die keinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben, bei bis zu 80 % des aktuellen Verkehrswertes der Immobilie oder des Bankguthabens. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden!

Gern beraten wir Sie auch – wenn Sie das ganze Jahr im Ausland verbringen – persönlich am Ort Ihres Altersdomizils, insbesondere in Portugal und Spanien.

Treten Sie bitte einfach telefonisch oder per E-Mail mit uns in Kontakt, sodass wir einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren können.